Genehmigungsfrei bauen: So groß darf Ihr Gartenhaus sein

Wer ein Gartenhaus errichten möchte, fragt sich oft: Brauche ich dafür eine Baugenehmigung? Die Antwort hängt vom Bundesland, der Größe und der Nutzung ab. In vielen Fällen darf ein Gartenhaus ohne Genehmigung gebaut werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend sind dabei das Volumen, die Nutzung und der Standort. Auch in Kleingartenanlagen gelten spezielle Regeln. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert Ärger mit der Behörde oder sogar den Abriss. Dieser Artikel zeigt, was wo erlaubt ist – und wie Sie rechtssicher bauen.

Genehmigungsfrei bauen: So groß darf Ihr Gartenhaus sein
Genehmigungsfrei bauen: So groß darf Ihr Gartenhaus sein

Das Wichtigste in Kürze zu „Welche Gartenhäuser sind genehmigungsfrei?“

  • Maximale Größe abhängig vom Bundesland: In Bayern und Brandenburg sind bis zu 75 m³ Volumen erlaubt, in Berlin nur 10 m³.
  • Keine Wohnnutzung erlaubt: Genehmigungsfreie Gartenhäuser dürfen nicht dauerhaft bewohnt oder beheizt werden.
  • Sonderregelungen in Kleingartenanlagen: Laut Bundeskleingartengesetz sind dort bis zu 24 m² erlaubt – aber keine zweite Hütte.
  • Abstände zur Grundstücksgrenze beachten: Unter 3 m Höhe und ohne Aufenthaltsraum oft direkt an der Grenze möglich.
  • Verstoß kann teuer werden: Wer ohne Genehmigung baut, riskiert hohe Bußgelder und Rückbaupflichten.

Welche Gartenhäuser sind genehmigungsfrei?

Ob ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, hängt in Deutschland von mehreren Faktoren ab. Die wichtigste Rolle spielt dabei das Volumen des geplanten Gartenhauses. Grundsätzlich gilt: In allen Bundesländern dürfen Gartenhäuser mit einem Rauminhalt bis zu 10 Kubikmetern genehmigungsfrei gebaut werden. Doch einige Bundesländer erlauben sogar größere Volumina – Bayern beispielsweise bis zu 75 m³.

Genehmigungsfreie Gartenhäuser dürfen nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden. Das heißt: Keine Betten, keine Toiletten, kein Kamin oder Herd. Auch eine fest installierte Heizung ist unzulässig. Außerdem muss das Gartenhaus ohne großen Aufwand rückbaubar sein – eine massive Bodenplatte aus Beton ist daher ein Ausschlusskriterium.

Auch der Standort spielt eine Rolle. Wird

das Gartenhaus außerhalb eines Bebauungsplans errichtet, gelten strengere Regeln. Die Landesbauordnung und der Bebauungsplan vor Ort geben Aufschluss über die Zulässigkeit. Am besten klären Bauherren dies vorab mit dem zuständigen Bauamt.

Lesen Sie auch  Wetterfestes Holz: Beständige Holzarten

Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?

Die erlaubte Maximalgröße ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zwar liegt die einheitliche Untergrenze bei 10 m³ Rauminhalt, doch je nach Region sind auch 30, 40 oder sogar 75 m³ erlaubt. Wichtig: Die Angaben beziehen sich nicht auf die Grundfläche, sondern auf das Volumen. Bei einer Standardhöhe von 2,50 m entspricht ein Volumen von 10 m³ etwa 4 m² Grundfläche.

In Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz sind bis zu 24 m² erlaubt, inklusive einer überdachten Terrasse. Doch auch hier gilt: Dauerhaftes Wohnen ist untersagt. Nur ein Gartenhaus pro Parzelle ist gestattet. Ein zusätzlicher Schuppen wäre nicht erlaubt.

Die folgende Tabelle zeigt die genehmigungsfreie Maximalgröße nach Bundesländern (innerhalb des Bebauungsgebiets):

Bundesland Genehmigungsfrei bis
Bayern 75 m³
Brandenburg 75 m³
Rheinland-Pfalz 50 m³
Baden-Württemberg 40 m³
Niedersachsen 40 m³
Bremen 30 m³
Hamburg 30 m³
Hessen 30 m³
NRW 30 m³
Schleswig-Holstein 30 m³
Berlin 10 m³
Mecklenburg-Vorpommern 10 m³
Saarland 10 m³
Sachsen 10 m³
Sachsen-Anhalt 10 m³
Thüringen 10 m³

Was gilt in Kleingartenanlagen (Schrebergärten)?

In Kleingartenanlagen gilt das Bundeskleingartengesetz (BKleingG), nicht die Landesbauordnung. Das bedeutet bundesweit einheitliche Regelungen für Lauben und Gartenhäuser. Die zulässige Größe beträgt hier 24 m² Grundfläche – inklusive überdachter Terrasse. Entscheidend ist, dass das Gartenhaus der gärtnerischen Nutzung dient und nicht dauerhaft bewohnt wird.

Einzelne Übernachtungen sind erlaubt, ein permanenter Wohnsitz jedoch nicht. Wichtig: Es ist nur ein Gartenhaus pro Parzelle erlaubt – kein separater Geräteschuppen oder Anbau. Auch die Nutzung mit Kamin, Bad oder Küche ist unzulässig. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert den Abriss oder gar den Verlust der Parzelle.

Was kostet eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?

Die Kosten für eine Baugenehmigung variieren stark. Sie richten sich nach dem Wert des Gartenhauses und dem Bearbeitungsaufwand der Behörde. In der Regel fallen mehrere hundert Euro an – insbesondere dann, wenn Statikberechnungen erforderlich sind oder ein Architekt eingeschaltet werden muss.

Der Antrag auf Baugenehmigung sollte frühzeitig gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt meist vier bis sechs Wochen. Wichtig: Erst nach erteilter Genehmigung darf mit dem Bau begonnen werden. Wer vorher loslegt, riskiert ein Bußgeld oder einen Baustopp.

Lesen Sie auch  Diese 3 Fehler beim Rosenschnitt sollten Sie vermeiden

Bei Fertigbausätzen genügt oft die Vorlage der Herstellerunterlagen. Bei individuellen Bauplänen kann eine Bauvorlageberechtigung verlangt werden. Am besten erkundigt man sich direkt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Wie weit muss ein Gartenhaus von der Grenze entfernt sein?

Ob Abstandsflächen eingehalten werden müssen, hängt von der Größe und Art des Gartenhauses ab. Genehmigungsfreie Gartenhäuser sind in den meisten Bundesländern auch ohne Einhaltung der üblichen Grenzabstände erlaubt. Sie dürfen also direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden – sofern sie nicht höher als 3 m sind und keine Aufenthaltsräume enthalten.

Dennoch ist es ratsam, den Nachbarn frühzeitig zu informieren. Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis hilft, spätere Konflikte zu vermeiden. Bei größeren, genehmigungspflichtigen Gartenhäusern gilt in der Regel ein Mindestabstand von 3 m zur Grundstücksgrenze.

Eine Sonderregelung stellt die sogenannte Vereinigungsbaulast dar. Hier können zwei Grundstücke rechtlich so zusammengeführt werden, dass interne Abstandsregeln entfallen. Diese Option ist jedoch komplex und muss notariell beurkundet werden.

Welche Strafen drohen bei einem Bau ohne Genehmigung?

Ein Gartenhaus ohne Genehmigung zu bauen, kann schwerwiegende Folgen haben. Zunächst drohen Bußgelder – je nach Bundesland können diese bis zu mehreren Tausend Euro betragen. Wird das Gartenhaus als rechtswidrig eingestuft, kann zudem ein Rückbau angeordnet werden.

Auch ein nachträglicher Bauantrag kann teuer und aufwendig sein. Er wird nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt. Wer ihn nicht besteht, muss das Gartenhaus vollständig entfernen.

Hinzu kommen häufig Ärger mit Nachbarn oder rechtliche Streitigkeiten. Besonders wenn Abstandsflächen verletzt wurden oder das Gartenhaus unerlaubt als Wohnraum dient, wird die Behörde schnell aktiv.

Tipp: Sichern Sie sich im Vorfeld ab. Ein Anruf beim Bauamt oder ein Gespräch mit einem Architekten erspart viel Ärger. Rechtssicherheit ist beim Hausbau – auch im Garten – das A und O.

🏗️ Was bedeutet „rückbaubar“ beim Gartenhaus?

Ein zentraler Aspekt der Genehmigungsfreiheit ist die sogenannte Rückbaubarkeit. Damit ist gemeint, dass das Gartenhaus ohne großen Aufwand wieder entfernt werden kann. Dies schließt massive Fundamente wie Bodenplatten aus Beton aus. Stattdessen sind Punktfundamente oder Schraubfundamente üblich. Auch Materialien wie Leichtbauholz oder Bausätze aus Metall gelten als leicht rückbaubar. Wer hingegen ein voll gemauertes Häuschen errichtet, riskiert eine Genehmigungspflicht – selbst bei geringem Volumen. Rückbaubarkeit bedeutet außerdem, dass keine fest verbauten sanitären Anlagen installiert sein dürfen.

🗺️ Welche Rolle spielt der Bebauungsplan beim Gartenhausbau?

Ob ein Gartenhaus erlaubt ist, hängt stark vom Bebauungsplan ab. Dieser legt fest, was in einem bestimmten Baugebiet gebaut werden darf – und wie. In reinen Wohngebieten gelten andere Regeln als in Misch- oder Dorfgebieten. Auch die Dachform, die Platzierung auf dem Grundstück oder sogar die Farbe des Gartenhauses können geregelt sein. Gibt es keinen Bebauungsplan, kommt es auf die Umgebung (§34 BauGB) und die Landesbauordnung an. In solchen Fällen sind Genehmigungen schwerer zu bekommen. Daher lohnt sich immer ein Blick in den Bebauungsplan – dieser kann beim Bauamt oder oft online eingesehen werden.

Lesen Sie auch  Schneckeneier finden und vernichten: So geht’s

💶 So holen Sie eine Bauvoranfrage für Ihr Gartenhaus ein

Wer unsicher ist, ob sein Gartenhaus genehmigungspflichtig ist, kann eine kostenpflichtige Bauvoranfrage stellen. Dabei prüft die Behörde verbindlich, ob das Vorhaben grundsätzlich zulässig ist. Diese Voranfrage kann formlos erfolgen, sollte aber Skizzen, Maße und den gewünschten Standort enthalten. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen und kostet zwischen 50 und 300 Euro. Der Vorteil: Sie haben Rechtssicherheit, ohne direkt eine vollwertige Baugenehmigung beantragen zu müssen. Besonders bei individuellen Bauformen ist dies sinnvoll. Die Bauvoranfrage ist ein oft unterschätzter, aber hilfreicher Zwischenschritt.

📏 So berechnen Sie das Volumen Ihres Gartenhauses

Die zulässige Größe für genehmigungsfreie Gartenhäuser wird meist in Kubikmetern (m³) angegeben. Doch wie berechnet man das? Die Formel lautet: Länge × Breite × Höhe = Volumen. Ein Gartenhaus mit 2,5 m Höhe und 4 m² Grundfläche ergibt also: 2,5 m × 2 m × 2 m = 10 m³. Dabei ist die Gesamthöhe entscheidend – inklusive Dachkonstruktion. Wichtig: Ein spitzes Dach muss ggf. im Mittelwert der Trauf- und Firsthöhe berechnet werden. Bei Unsicherheiten helfen Herstellerangaben oder ein Architekt. Wer das Volumen überschreitet, riskiert die Genehmigungspflicht – auch bei kleiner Grundfläche.

Fazit

Ob klein oder groß: Wer ein Gartenhaus bauen möchte, muss sich mit den geltenden Bauvorschriften auseinandersetzen. Denn je nach Größe, Standort und Nutzung ist eine Baugenehmigung notwendig. Wer auf Nummer sicher geht und sich rechtzeitig informiert, vermeidet Bußgelder und Ärger mit der Behörde. Und kann sein Gartenhaus anschließend in vollen Zügen genießen – ganz ohne Risiko.

Hat dir der Beitrag gefallen? Bewerte uns!
[Gesamtl: 1 Mittelwert: 5]

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"